
Tiermeldesystem
FAQs Benachrichtigung
Besteht für Tierfinder eine Benachrichtigungspflicht?
Ja. Gemäss ZGB Art. 720a hat der Tierfinder den Eigentümer zu benachrichtigen und wenn er ihn nicht kennt, dann muss er eine Anzeige bei der vom Kanton bezeichneten Stelle machen. mehr Infos...
Wo findet man eine Übersicht der kantonalen Findeltier-Meldestellen?
Alle Kontaktdaten der offiziellen kantonalen Findeltier-Meldestellen finden Sie auf unserer Meldestellen-Übersichtsseite...
Welche Kantone nehmen bis heute am System von tierdatenbank.ch teil?
Teilnehmerkantone in alphabetischer Reihenfolge: Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Jura, Luzern, Neuenburg, Schwyz, St. Gallen, Uri, Wallis, Zug, Zürich
Erfüllt der Finder mit einer Meldung bei tierdatenbank.ch seine Meldepflicht?
Bei den 15 Teilnehmer-Kantonen (momentan 2/3 der Schweizer Bevölkerung) ist die Meldepflicht automatisch erfüllt, weil diese Kantone selbst mit unserem Tiermeldesystem arbeiten. Eine Online-Bestätigung geht automatisch via E-mail an die Finderperson.
Erfüllt der Finder in einem nicht angeschlossenen Kanton die Meldepflicht?
Bei Kantonen, die sich noch nicht an das System tierdatenbank.ch angeschlossen haben, übermittelt tierdatenbank.ch im Namen der Finderperson die Meldung an die kantonale Meldestelle als Stellvertreter. Wir empfehlen dem Finder, eine Bestätigung anzufordern.
Auf welchen Wegen kann eine Fundanzeige übermittelt werden?
Via Online-Formular per Internet, via Papierformular per Fax oder Post oder per Telefon. Mehr Infos...
Wie funktioniert der Online-Meldeweg?
Zuerst geben Sie bitte Ihre Personalien ein und danach die Angaben zum Tier. Sie erhalten nach Absenden des Online-Formulars eine Bestätigung per e-mail. Zum Online-Meldeformular...
Wo können gedruckte Formulare bezogen werden?
Gedruckte Formulare können in Tierheimen, bei Tierärzten, auf Ihrer Gemeinde oder auf Polizei-Stationen kostenfrei bezogen werden. Alternativ kann das Fomular auch im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Formular finden Sie in unserem Download-Bereich...
Wohin können die gedruckten Formulare geschickt werden?
Entweder per Fax an die zentrale Nummer 0848 848 720 oder per Post an folgende Adresse: Tierschutzverlag AG, Lohwisstrasse 32, 8123 Ebmatingen.
Wie funktioniert der telefonische Meldeweg?
Es kann unter der zentralen Nummer 0848 848 820 (Lokaltarif) angerufen werden, um eine Fundmeldung aufzugeben. Ausserhalb der Bürozeiten benutzen Sie bitte die Nummer 0848 848 620.
Sind Änderungen bezüglich Personalien, Halteort und Tier zu melden?
Ja. Die kantonale Meldestelle muss über sämtliche Änderungen bezüglich des Fundfalles immer auf dem Laufenden gehalten werden. Auch wenn nachträglich weitere Details zum Tier auffallen. Kontakt zu den kantonalen Meldestellen...

