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8.2.2012 : 11:02 : +0100

FAQs Eigentumserwerb

Wann erwirbt ein Tierfinder das Eigentum am Findeltier?
Die Frist beträgt gemäss ZGB Art. 722 zwei Monate ab Anzeigedatum, sofern das Tier im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten wird. Früher betrug die Frist 5 Jahre.  mehr Infos...

Sollte der Finder sein Adoptionsinteresse im Vorfeld anmelden?
Im Fundformular kann ein Kreuz beim Punkt Adoptionsinteresse gemacht werden. Innerhalb der zweimonatigen Frist kann jederzeit bei der Meldestelle das Adoptionsinteresse angemeldet werden.