
Tiermeldesystem
FAQs Unterbringung
Wo kann das Findeltier temporär untergebracht werden?
Sollten Sie selbst das Findeltier nicht beherbergen können, dann erkundigen Sie sich bei den örtlichen Tierheimen oder Tierärzten nach Unterbringungsmöglichkeiten.
Wie muss der Finder das Findeltier bei sich versorgen?
Das Tier muss von der Finderperson angemessen versorgt und gepflegt werden (ZGB Art. 721 Abs. 1, sinngemäss). Wenn dies nicht möglich ist, muss das Tier in ein Tierheim o.ä. gebracht werden. mehr Infos...
Darf der Finder das Findeltier auch an Freunde zur Betreuung weitergeben?
Ja, wenn diese für eine angemessene Betreuung (ZGB Art. 721 Abs. 1) sorgen können. Der Halteort muss der kantonalen Meldestelle in jedem Fall angegeben werden.
Wie finde ich das nächstgelegene Tierheim?
Unter der Nummer 0848 848 620 (Lokaltarif) geben wir gerne Auskunft und helfen Ihnen, das nächstgelegene Tierheim zu finden.

